Teilnahme- und Zahlungsbedingungen

Anmeldung

Die Anmeldung zur Teilnahme an Lehrgängen sollte möglichst frühzeitig erfolgen. Die Anmeldung muss schriftlich und vollständig erfolgen, erforderliche Bescheinigungen müssen beigefügt sein. Für die Aufnahme zum Lehrgang ist die Reihenfolge des Eingangs maßgebend. Mit der Bearbeitung der personenbezogenen Daten mittels EDV für Zwecke der Lehrgangs- und Prüfungsabwicklung, Zusendung von Informationen über unser Kursangebot sowie die Weitergabe an Dritte zur Bildung von Fahr- und Wohngemeinschaften ist der Teilnehmer einverstanden. Mit der Anmeldung werden diese Teilnahme- und Zahlungsbedingungen sowie die Hausordnung anerkannt.

Ausschluss von der Teilnahme

Das Berufsbildungs- und Technologiezentrum ist berechtigt, Lehrgangsteilnehmer in besonderen Fällen, z.B. Zahlungsverzug, Nichterscheinen, Störungen des Unterrichts u.ä. von der weiteren Teilnahme auszuschließen.

Absage von Veranstaltungen

Das Berufsbildungs- und Technologiezentrum hat das Recht, bei zu geringer Teilnehmerzahl Lehrgänge abzusagen. Bereits gezahlte Lehrgangsentgelte werden erstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

Haftung

Wird ein Lehrgang abgesagt oder fallen einzelne Stunden eines Lehrgangs aus, z. B. wegen Krankheit der Dozenten oder aus sonstigen von der Bildungsstätte nicht zu vertretenden Gründen, ist ein Schadensersatzanspruch aus jeglichem Rechtsgrund ausgeschlossen. Das Berufsbildungs- und Technologiezentrum haftet nicht bei Unfällen und für Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl mitgebrachter Gegenstände und Kraftfahrzeuge.

Lehrgangskosten

Jeder Lehrgang kann nur komplett gebucht werden. Die gesamten Lehrgangskosten werden auch dann fällig, wenn nur an Teilbereichen des Kurses teilgenommen wird; für einzelne Unterrichtsstunden, die nicht in Anspruch genommen werden, kann keine Gebührenermäßigung erfolgen. Die Lehrgangskosten sind zu den genannten Fristen in der Aufnahmebestätigung zu zahlen. Bei Verzug wird einmalig eine Mahnung mit dem Zahlungsziel von 14 Tagen verschickt. Sollte innerhalb dieser Frist keine Zahlung eingegangen sein, übergeben wir die Unterlagen unserem Anwalt, gleichzeitig wird der Teilnehmer vom Unterricht ausgeschlossen. Außerdem ist die Bildungsstätte berechtigt, Mahnkosten zu erheben.

Lehrgangsbescheinigung

Im Rahmen der Lehrgänge wird dem Teilnehmer abschließend ein Zertifikat bzw. ein Teilnahmenachweis erteilt. Werden Zweitschriften zur Vorlage bei Behörden oder Bewerbungen benötigt, können diese gegen Bezahlung einer Gebühr ausgestellt werden.

Kündigung

Bei Kündigung der Teilnahme an einem Lehrgang berechnen wir eine Ausfallgebühr. Die Höhe dieser Kosten richtet sich nach dem Zeitpunkt der Kündigung und der Höhe der Lehrgangskosten:

a) Bei Kurzzeitlehrgängen (unter 50 Unterrichtsstunden):

  • Kündigung von 14 bis 7 Tage vor Beginn der Maßnahme: 50 % der Lehrgangskosten
  • Kündigung 0 bis 7 Tage vor Beginn der Maßnahme: 75 % der Lehrgangskosten

b) Bei Langzeitlehrgängen (ab 50 Unterrichtsstunden):

  • Kündigung von 90 bis 30 Tage vor Beginn der Maßnahme: 10 % der Lehrgangsgebühr
  • Kündigung 14 bis 29 Tage vor Beginn der Maßnahme: 30 % der Lehrgangsgebühr
  • Kündigung 0 bis 13 Tage vor Beginn der Maßnahme: 50 % der Lehrgangsgebühr

Kann der Teilnehmer den Nachweis erbringen, dass der Schule ein Schaden nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die genannten Pauschalen ist (z. B. durch Erbringung eines Ersatzteilnehmers), so hat die Schule nur einen Schadensersatzanspruch in Höhe des nachgewiesenen Schadens (Verwaltungsmehraufwand). Die Kündigung ist schriftlich vorzunehmen. Zur Terminwahrung gilt das Datum des Poststempels.

Unterkunft

Unterkunft und Verpflegung werden durch die Schule nicht gestellt.

Sonstiges

Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Klauseln dieser Teilnahme- und Zahlungsbedingungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Tel: 089 / 143 118 - 0
Montag - Freitag / 8:00 - 12:00

Gneisenaustr. 10, 80992 München

Fragen? info@tz-muenchen.com