Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten - 5 Tage Praxismodul
Hinweis: Sie werden als „Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten“ benannt, wenn Sie gem. DGUV Grundsatz 303-001 insgesamt 80 UE Ausbildung absolviert haben. Dazu müssen Sie das Theoriemodul "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten - Theoriemodul" sowie den Praxisanteil "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten - Praxismodul" erfolgreich absolviert haben
Praxis: (36 UE)
Übungen im Arbeits- oder Aufgabenbereich
- Prüfung der Schutzmaßnahmen, Gebrauch von Messgeräten, Werkzeugen und Hilfsmitteln
- Abgrenzung der selbstständig durchzuführenden und der nicht erlaubten Arbeiten
- Praktische Übungen an den in Frage kommenden Betriebsmitteln
Prüfung: (4 UE)
Schriftliche und praktische Prüfung
Rechtliche Grundlagen:
- § 5 Handwerksordnung
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Vorschrift 3
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Grundsatz 303-001
Zielgruppe:
Personen aus Unternehmen, die festgelegte elektrische Betriebsmittel anschließen, warten oder installieren sollen.
Voraussetzungen:
- Mindestalter 18 Jahre
- Gesundheitliche Eignung für handwerkliche Tätigkeiten
- Abgeschlossene Berufsausbildung oder eine gleichwertige berufliche Tätigkeit
Abschluss
Zertifikat der DEKRA Akademie
Dozenten: DEKRA Akademie GmbH
Status: Plätze frei
Kursnr.: 25-EFFT02
Beginn: Mo., 03.02.2025
Ende: Fr., 07.02.2025
Uhrzeit: 08:15 - 15:30 Uhr
Kursort: OG-03 Zentrum für Energieeffizienz
Gebühr: 1560,00 € (Mitglied: 1510,00 €)
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