Prüfstandsmessung an Einzelraumfeuerungsanlagen
Prüfstandsmessung an Einzelraumfeuerungsanlagen
Die Durchführung von Immissionsmessungen gemäß der Anlage 4 der 1. BImSchV an Einzelraumfeuerungsanlagen mit Errichtung vor 22. März 2010 für die keine Prüfstandsmessbescheinigungen vorliegen, sowie an Grundöfen ohne vorgefertigten typgeprüften Feuerraum und ohne Staubminderungseinrichtung mit Errichtung nach dem 31. Dezember 2014 erfordert besondere Fachkenntnisse.
Erwerben Sie sich in diesem Lehrgang diese besonderen Fachkenntnisse und somit die Sachkunde, damit Sie diese Einzelaufgabe „Messungen in Anlehnung an Anlage 4, Nr. 3 der 1. BImSchV“ fachgerecht durchführen können.
In dem Kurs wird neben dem anerkannten Messverfahren insbesondere auch dessen Sinnhaftigkeit und Anwendung geschult. Zudem wird vermittelt an welchen Feuerstätten die Messung wie zur Anwendung kommt.
Es wird Ihnen Hintergrundwissen und Argumentationshilfen zu dieser Thematik auch im Hinblick auf Ressourcenschonung und Umweltschutz verständlich erklärt.
Anhand praktischer Beispiele werden die einzelnen Arbeitsschritte dieser besonderen Feststoffmessung unter Beachtung der rechtlichen Bedingungen erörtert.
Die erfolgreiche Teilnahme an diesem 2-Tages-Lehrgang berechtigt Sie künftig zur Durchführung der Prüfstandsmessung an Einzelraumfeuerungsanlagen für feste Brennstoffe.
Dieser Tätigkeitsbereich bietet uns Kaminkehrern nicht nur eine umsatzsteigernde Geschäftserweiterung, sondern sie erzeugt bei korrekter Ausführung auch positive Resonanz in Bezug auf die 1. BlmSchV bei der Bevölkerung.
Status: Anmeldung möglich
Kursnr.: 23-PMAEF21
Beginn: Do., 05.10.2023
Ende: Fr., 06.10.2023
Uhrzeit: 08:15 - 16:00 Uhr
Dauer: 2 Tage
Kursort: OG-04 EDV-Theorieraum 1
Gebühr: 349,00 € (Mitglied: 299,00 €)
Datum | Uhrzeit | Ort |
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Datum:
05.10.2023
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Uhrzeit:
08:15 - 15:30 Uhr
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Wo:
OG-04 EDV-Theorieraum 1
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Datum:
06.10.2023
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Uhrzeit:
08:15 - 15:30 Uhr
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Wo:
OG-04 EDV-Theorieraum 1
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