DGUV-Regel 101-021 für Schornsteinfegerarbeiten
DGUV-Regel 101-021 für Schornsteinfegerarbeiten
Bereits im vergangenen Jahr veröffentlichte die Deutsche-Gesetzliche-Unfallversicherung die DGUV-Regel 101-021. Ziel dieser Erneuerungen ist ein Minimieren der Arbeitsunfälle im Schornsteinfegerhandwerk. Gerade für Reinigungsarbeiten an Abgasanlagen über Dach sieht die DGUV erhebliche Anforderungen an Sicherheitseinrichtungen vor.
Neben der Aufrechterhaltung des Unfall- und Gesundheitsschutzes sind wir Kaminkehrer bestrebt, wirtschaftlich effizient, kundenorientiert, aber auch rechtssicher weiter arbeiten zu können.
Der Kurs vermittelt euch praxisnah, welche Rechte und Pflichten für den Unternehmer und Arbeitnehmer gelten, wie auch in Zukunft Tätigkeiten auf dem Dach verrichtet werden können und wie Unfälle und Rechtsstreitigkeiten im Vorhinein vermieden werden.
Wir erarbeiten mit Euch gemeinsam mehrere Gefährdungsbeurteilungen für Standardhäuser, welche Ihr anschließend in Eure Software einpflegen könnt.
Dozent: Sebastian Kofler Kaminkehrermeister, Energieberater (HWK)
Status: Anmeldung möglich
Kursnr.: 24-DGUV02
Beginn: Fr., 25.10.2024
Ende: Fr., 25.10.2024
Uhrzeit: 08:15 - 15:30 Uhr
Dauer: 1 Tag
Kursort: OG-06 EDV-Theorieraum 2
Gebühr: 250,00 € (Mitglied: 190,00 €)
Datum | Uhrzeit | Ort |
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Datum:
25.10.2024
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Uhrzeit:
08:15 - 15:30 Uhr
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Wo:
OG-06 EDV-Theorieraum 2
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